Logo

Das Logo ist das Gesicht der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Es stellt ihre Identität und Werte visuell dar. Bei richtigem Einsatz wirkt es eindeutig, klar und verständlich. Dieses Logo ist markenrechtlich durch einen Eintrag in das Register des Deutschen Patent- und Markenamts (Registernummer 302013012462) geschützt. Im Folgenden finden Sie wichtige Hinweise für die Arbeit mit dem Logo der Otto von Guericke Universität Magdeburg.

Inhalt

 

Aufbau und Proportionen

Das Signet der Universität Magdeburg beinhaltet ein Porträt ihres Namenpatrons Otto von Guericke in Schwarz sowie den Schriftzug »Otto von Guericke Universität Magdeburg« in Weiß. Zusammengehalten werden diese Elemente von einer rechteckigen, horizontal gerichteten roten Fondfläche mit abgerundeten Ecken. Das Porträt, welches immer auf Weiß steht, ist dem Gründungslogo der OVGU entnommen. Dadurch ist eine hohe Wiedererkennbarkeit gewährleistet. Die rote Fondfläche ist im Bereich des Porträts kreisförmig ausgespart. Der Schriftzug, aus der modifizierten Schrift FF Info im Block gesetzt, befindet sich rechts neben dem Porträt. Universität Magdeburg ist selbstbewusst hervorgehoben. Die Bildwortmarke steht immer auf Weiß, ist als Logo nur so wiederzugeben und darf weder in seiner Form und noch in der Farbe verändert werden!

Abb. 1

Aufgrund des Porträts Otto von Guerickes kann das Logo nicht einfach in ein Negativlogo umgewandelt werden. Für Fälle in denen ein solcher Einsatz nötig wäre, erhalten Sie unter »Anwendungen auf farbigen Flächen« entsprechende Erklärungen und Informationen.


Die Abbildung 2 verdeutlicht die grundsätzlichen Proportionen und legt für eine Zuordnung von ergänzenden Schriftzügen Größe und Abstände fest. »h« ist der Zeilenabstand von der Grundlinie des Namens OTTO VON GUERICKE bis zur Grundlinie von UNIVERSITÄT und beträgt hier 27,5 pt.

Abb. 2 (Angaben in Millimeter)

Das Signet steht in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügung, ein Nachkonstruieren soll vermieden werden! Beim Einfügen des Logos in ein Dokument ist unbedingt auf die richtigen Proportionen des Logos zu achten. Es darf nicht gestreckt oder gestaucht werden. Muss die Größe angepasst werden, so ist stets das Seitenverhältnis proportional beizubehalten.

Die Mindestgröße im Druck beträgt für das Logo (ohne Textzusatz) 3 cm in der Breite. Kann das Logo nicht mindestens in dieser Größe dargestellt werden, z.B. bei Werbeartikeln/Giveaways, sollte es nicht eingesetzt werden. Es sind die gestalterischen Möglichkeiten der Darstellung in Textform (z.B. OVGU oder Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg in der Schrift FF-Info-Text) zu prüfen und umzusetzen.

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Die Schutzzone des Logos

Abbildung 3 zeigt die Schutzzone um das Logo herum. Sie definiert den Mindestabstand eines Objekts (z.B. Partnerlogo, Bildelemente, usw.) zum Logo, also den Weißraum im direkten Umfeld des Signets. Die Schutzzone entspricht beim OVGU-Logo mindestens dem Abstand zwischen der Grundlinie des Textes OTTO VON GUERICKE und der Grundlinie des Textes UNIVERSITÄT (Abb. 2 »h«). Beim Logo der Otto von Guericke Universität Magdeburg sind es demzufolge lt. Konstruktion 10 mm. Der untere Bereich benötigt, aufgrund des Kragens, etwas mehr Spielraum.

Abb. 3

Diese Schutzzone ist für das Logo wichtig, um seine volle Wirkung zu erzielen.

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Ergänzende Schriftzüge und ihre Zuordnung

Die Abbildung 4 zeigt wie das Signet bei Bedarf um ergänzende Schriftzüge erweitert werden kann. Diese kennzeichnen Fakultäten, Bereiche, Abteilungen, Einrichtungen und Ähnliches. Die Schriftzüge werden unter Beachtung der Richtlinien (Abb. 2) unterhalb oder rechts neben dem Signet platziert.

Bei der Platzierung unterhalb des Signets wird der Schriftzug linksbündig zum Signet-Schriftzug im Logo gesetzt. Steht der ergänzende Schriftzug zwei oder dreizeilig rechts neben dem Signet, bezieht sich die zweite Zeile auf das Wort UNIVERSITÄT im Signet. Der Zeilenabstand des ergänzenden Schriftzuges entspricht dem zwischen OTTO VON GUERICKE und UNIVERSITÄT innerhalb des Signets. Ein einzeiliger Text neben dem Logo steht in diesem Konstrukt immer unten.

Abb. 4

Ergänzende Schriftzüge werden stets in Versalien mit der FF Info Text Medium gesetzt, mit einer erhöhten Laufweite (8/1oo Geviert, +80 in InDesign). Der Zeilenabstand beträgt 27,5 pt und entspricht dem Abstand der Grundlinie des Namens OTTO VON GUERICKE bis zur Grundlinie von UNIVERSITÄT im Signet. Die Zeichengröße entspricht optisch der des Schriftzuges im Signet (Abb. 4). Wenn Sie eine solche Form des Logos benötigen, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte an das Medienzentrum der Otto-von-Guericke-Universität.

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Farbanwendungen auf weißem Fond

(Positiv-Logo = Logo auf hellem Hintergrund)

Die Hausfarbe der Universität Magdeburg ist ein dunkles Rot (Abb. 5 und unter » Farbe«), demzufolge wird das Signet im Normalfall mit dieser Farbe wiedergegeben. Der Farbton wird mit 100%-iger Deckkraft angelegt.

Ausnahmen bilden die Anwendungsfälle, bei denen einzelne Fakultäten die Herausgeber sind: hier kommen die Fakultätsfarben zum Einsatz (Siehe unter »Fakultäten«).

Bei einfarbiger Wiedergabe des Logos wird nach Möglichkeit für die Fondfläche ein gerasterter Grauton (70 % Schwarz) verwendet, um den Charakter/die Anmutung des Signets beizubehalten (Abb. 6). Wenn bei dieser Wiedergabe die Konturenschärfe verloren geht oder wenn es aus technologischen Gründen nicht anders möglich ist, wird eine reine einfarbige Schwarz-Weiß-Darstellung verwendet (Abb. 7).

Abb. 5

Abb. 6

Abb. 7

Die Logos stehen in mehreren Dateiformaten als Download zur Verfügung. Für Microsoft-Office-Anwendungen und im Internet können die Dateiformate JPG, PNG, SVG und GIF verwendet werden. Die EPS- und PDF-Datei werden im Desktop-Publishing (DTP) verwendet und sind für den professionellen Druck geeignet.

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Anwendung auf farbigen Flächen

(Negativ-Logo = »helles« Logo auf dunklem Hintergrund)

Das oben dargestellte Logo darf dann NICHT einfach ins Negative gesetzt werden (Abb. 8). Der Grund dafür ist das Porträt im Logo, bei dem eine den Sehgewohnheiten entgegengesetzte Wirkung eintritt. Es wirkt der Simultankontrast, der die Wahrnehmung von hellen und dunklen Flächen beschreibt. Für den Fall, dass es nicht möglich ist das Logo auf eine weiße Hintergrundfläche zu setzen gibt es eine Modifikation.

Abb. 8

Beim modifizierten Logo (Abb. 9) werden die Flächen im Portrait und die kreisförmige Aussparung innerhalb der rechteckigen Form des Signets weiß hinterlegt. Diese modifizierte Form hat eine ähnliche Anmutung wie das Logo, macht den Einsatz auf farbigen Flächen (in Ausnahmefällen) möglich und ist auch auf alle Fakultäts-Farben ohne Probleme anwendbar. Das heißt es sind analog zur Hausfarbe der Universität, die Fakultätsfarben sowie Grau oder Schwarz zulässig. Das modifizierte Logo kommt nur zum Einsatz, wenn eine Darstellung auf weißem Fond nicht möglich ist, wie zum Beispiel beim Bedrucken von farbigen T-Shirts.  Es wird auf jeden Fall immer 2-farbig (Schwarz/Weiß) gedruckt. Wenn Sie das Logo nur auf einen farbigen Hintergrund setzen können und es keine andere Möglichkeit gibt, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte an das Medienzentrum der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg.

Abb. 9 - Modifiziertes Logo

Prinzipiell sollte das Logo nicht auf Bilder gesetzt werden. Ist es doch einmal nötig, wird die Form aus Abbildung 9 verwendet. Es ist dabei sehr wichtig darauf zu achten, dass der Hintergrundbereich auf dem das Logo dann stehen soll, eine möglichst gleichmäßige Fläche ist, damit die Lesbarkeit des Textes innerhalb des Logos gewährleistet bleibt und nicht zusätzliche Barrieren zum erfassen des Textes aufgebaut werden.

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Das Logo auf Buchbindungen

Doktor-, Master- und Bachelorarbeiten werden in der Regel gebunden. Auf Grund seiner Beschaffenheit kann das Universitätslogo nicht ohne weiteres auf ein solches Buchcover geprägt werden. Wenn eine Prägung oder ein Foliendruck in Silber, Gold oder anderer Farbe auf der ersten Umschlagseite einer Abschlussarbeit gewünscht ist, dann kann man dies mit einem Schriftzug (z.B. OTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG) in einer der zugelassenen Schriftarten tun (Siehe unter »Schriften«).

Letzte Änderung: 25.02.2026 -
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